Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die Unternehmen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen mit Online-Präsenz ist es wichtig, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig eine bessere Nutzererfahrung für alle Kunden zu schaffen.

Warum ist Barrierefreiheit für Websites wichtig?

Barrierefreie Websites ermöglichen allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, den Zugang zu digitalen Inhalten. Dazu gehört beispielsweise:

  • Gute Lesbarkeit: Klare Schriftarten, ausreichende Kontraste und flexible Textvergrößerung.
  • Einfache Navigation: Eine gut strukturierte Website, die auch ohne Maus bedienbar ist.
  • Alternative Inhalte: Bilder mit Alternativtexten, Untertitel für Videos oder Screenreader-kompatible Inhalte.
  • Klare Sprache: Verständliche Formulierungen ohne komplizierte Fachbegriffe.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die neue Richtlinie richtet sich besonders an alle Unternehmen, die eine Website oder einen Online-Shop betreiben. Das bedeutet, dass nahezu jedes Unternehmen, das sich online präsentiert, betroffen ist. Besonders relevant ist die Regelung für:

  • Unternehmen mit Online-Präsenz, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten
  • Online-Shops, die Kaufabwicklungen über das Internet ermöglichen
  • Hotels, Restaurants und Tourismusbetriebe, die Buchungs- oder Kontaktformulare anbieten
  • Arztpraxen, Versicherungen und Dienstleister mit Online-Terminbuchung oder Kundenportalen

Wer ist ausgenommen? Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind nicht verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Dennoch ist es auch für sie empfehlenswert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, um eine breitere Kundengruppe zu erreichen.

Übergangsfristen und bestehende Websites

Ein wichtiger Punkt: Die neuen Anforderungen gelten nur für Websites, die nach dem 28. Juni 2025 online gehen. Bestehende Websites, die vor diesem Stichtag veröffentlicht wurden, dürfen noch bis zu fünf Jahre unverändert weiterbetrieben werden. Das bedeutet, dass sie spätestens bis 28. Juni 2030 barrierefrei umgestellt werden müssen, sofern sie weiterhin genutzt werden sollen. Unternehmen, die ihre Website in den nächsten Jahren ohnehin überarbeiten möchten, sollten daher bereits jetzt die Barrierefreiheits-Anforderungen mit einplanen.

Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich?

Damit eine Website barrierefrei wird, sind einige technische Anpassungen notwendig:

  • Kontraste und Farben optimieren: Texte müssen gut lesbar sein, auch für Menschen mit Sehschwächen.
  • Alternativtexte für Bilder und Icons: Diese helfen Nutzern mit Screenreadern, Inhalte zu verstehen.
  • Tastatur-Navigation ermöglichen: Alle interaktiven Elemente sollten ohne Maus bedienbar sein.
  • Strukturierte und klare Inhalte: Gut lesbare Schriftarten, logische Überschriften und eine intuitive Navigation.
  • Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte: Videos sollten mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen versehen sein.
  • Fehlermeldungen verständlich gestalten: Formulare sollten Nutzer bei Fehlern konkret darauf hinweisen, was angepasst werden muss.

Welche Vorteile bringt eine barrierefreie Website?

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bringt Barrierefreiheit viele praktische Vorteile:

  • Mehr potenzielle Kunden: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, darunter ältere Personen oder Menschen mit Einschränkungen.
  • Bessere Nutzererfahrung: Eine einfache Bedienung kommt allen Besuchern zugute und erhöht die Verweildauer auf der Website.
  • Bessere Auffindbarkeit bei Google: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, da sie oft technisch sauberer aufgebaut sind.
  • Höhere Conversion-Rate: Nutzerfreundlichkeit steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Besucher eine gewünschte Aktion (z. B. Kauf oder Anfrage) abschließen.
  • Rechtssicherheit: Unternehmen vermeiden Abmahnungen und mögliche Strafen durch frühzeitige Umsetzung.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt es sich:

  • Bestehende Websites zu prüfen: Ein Barrierefreiheits-Check gibt Aufschluss über notwendige Anpassungen.
  • Design und Struktur zu optimieren: Klare Navigation, kontrastreiche Farben und gut lesbare Schriftarten einführen.
  • Technische Umstellungen vorzunehmen: Sicherstellen, dass die Website mit Screenreadern kompatibel ist.
  • Mitarbeiter zu sensibilisieren: Schulungen helfen dabei, zukünftig barrierefreie Inhalte zu erstellen.

Fazit

Die neue EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Wer seine Website jetzt barrierefrei gestaltet, macht sie nicht nur gesetzeskonform, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit und erreicht eine breitere Zielgruppe.

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